Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens § 51 Abs. Auflage 2014 ALPMANN SCHMIDT ISBN: 978-3-86752-324-0 ⬠19,90 Der Klausurfall im Assessorexamen muss â anders als im Ersten Examen â nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher und verfahrensmäßiger Hinsicht bearbeitet werden. September 2017, rechtskräftig seit ⦠Auf die Bezeichnung im Gesetz als âAntragâ kann es mithin nicht ankommen. Der Antragsteller wird aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung ⦠Der Betroffene hat einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. (18.05.2021, 09:32)Gast schrieb: Es geht um § 51 VwVfG. Aufhebung von Verwaltungsakten | Lecturio Aufnahmeverfahren Basiswissen von Alpmann Schmidt â der Einstieg in das Rechtsgebiet leicht und verständlich Verwaltungsrecht 6. 1 Nr. Grundkurs Öffentliches Recht III Allgemeines Die Erklärung schließt neue Anträge oder ein Wiederaufgreifen des Ver-fahrens bei neuer Sachlage nicht aus. Der Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens ist begründet, wenn ein Grund für das Wiederaufgreifen vorliegt und der Antrag auf diesen Grund gestützt ist. Die Gründe für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens sind in Art. 51 Abs. Erfolgloser Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens . Wiederaufgreifen des Verfahrens Ausgangs- und Widerspruchs- verfahren 9. Auflage 2014 2 VwVfG oder wegen Versäumnis der Frist keinen Antrag stellen kann, ist die Behörde gleichwohl befugt, von sich aus oder auf einen Hinweis des ⦠VERWALTUNGSRECHT Praktische Fälle aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht Klausuraufgaben mit Lösungen und Hinweise zur Lösung verwaltungsrechtlicher Klausuren 102. A möglicherweise ein subjektives Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens hat. 5 S. 6 AsylG). Wiederaufgreifen des Verfahrens Bislang ist die Aufhebung von Verwaltungsakten objektiv-rechtlich betrachtet worden, also unter dem Gesichtspunkt, ob die Behörde einen Verwaltungsakt aufheben darf oder aufheben muss oder nicht aufheben darf. Hinweis: Der Überprüfungsantrag ist auch dann möglich, wenn die Widerspruchsfrist versäumt wurde und die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vorliegen. AMGKostVÄndV Änderung der AMG-Kostenverordnung (vom 07.03.2015) ... über einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG 260 24.4 nicht einfache schriftliche Auskünfte ... Zweite Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung. AMGKostVÄndV Änderung der AMG-Kostenverordnung (vom 07.03.2015) ... über einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG 260 24.4 nicht einfache ⦠verfahren 9. SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss - Sachsen - Wiederaufgreifen des Verfahrens zu § 60 Abs. Für den Widerruf und die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes sowie für die Einziehung und Ungültigkeitserklärung von Bescheinigungen bleibt die Ausstellungsbehörde zuständig, nicht jedoch für den Antrag auf ⦠verfahren abgeschlossen wird, und zwar unabhängig von seinem Inhalt. Bei der Einstellungsmöglichkeit nach § 153 StPO liegt im Gegensatz zur Vorschrift des § 170 II StPO ein Anfangsverdacht vor. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Persönliche ... - BAMF