Grundsätze der Anrechnung:-----Die Anrechnung der Geschäftsgebühr ist aufgrund dieser Entscheidung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch den Rechtspfleger im Rahmen der Kostenfestsetzung durchzuführen. Bis hierhin dürfte es mühsam genug sein, die Kostenfestsetzung zu betreiben, wenn dem Rechtspfleger die BGH … Die gegen eine derartige Anrechnung geltend gemachten Billigkeitserwägungen überzeugten nicht. BGH: Und wieder zur Anrechnung gemäß § 15 a RVG in Bezug auf … § 106 ZPO, zu unterscheiden. Die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgt nicht, wenn beide Gebühren von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind. Anzurechnen ist daher auch nur die Hälfte der Geschäftsgebühr aus einem Wert von 10.000,- €. November 2009 hat die Antragstellerin eine Nachfestsetzung der restlichen 0,65-fachen Verfahrensgebühr in Höhe von 1.180,40 € nebst Zinsen mit der Begründung geltend gemacht, die Anrechnung der Geschäftsgebühr sei zu Unrecht erfolgt. Zwischenzeitlich habe nämlich auch der XII. Auszüge: Für die denselben Gegenstand betreffende Tätigkeit in dem behördlichen Asylverfahren steht dem Rechtsanwalt grundsätzlich eine Geschäftsgebühr zu. 1, Abs. 7002 VV RVG 20,00 Euro Zwischensumme 704,00 Euro 3. ZPO grundsätzlich nicht zugänglich ist. § 5 Anrechnung nach § 15a RVG / c) Teilweise Titulierung - Haufe Ihre Anrechnung ist dadurch erst im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen (RVG prof., a.a.O.; dazu Volpert, RVG prof. 07, 127; RVG prof. 07, 213). Die Entscheidung besagt aber nicht, dass die Geschäftsgebühr stets teilweise anzurechnen ist. Geschäftsgebühr - Vergleich BGH: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Prozessvergleich.